ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

LEISTUNGSVERZEICHNIS & ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER UNIC MEDICAL SEARCH GMBH

GRUNDSÄTZE ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT MIT UNSEREN MANDANTEN

Unser Credo lautet: In einem herausfordernden Umfeld wie dem Gesundheitswesen kann nur die Kombination von echtem Branchenwissen, also Wissen und Kenntnisse aus eigener Erfahrung, tiefer Sozialkompetenz und individuell gestalteten Prozessen die Qualität bei der Suche nach Führungskräften sicherstellen.

Nur ein ganzheitlicher Ansatz kann die gestiegene Komplexität abbilden: Faktoren wie Team- Fit, Sozialkompetenz, Empathie, Entwicklungspotenziale, Unternehmenskultur und die Interessen der relevanten Stakeholder (u.a. Gremien, kooperierende Akteure wie niedergelassene Ärzte oder Krankenkassen) sind selbstverständliche Kategorien in unserem Suchprozess. Menschlichen Belange, der Faktor Ressourcen und die Managementperspektive sind bei uns zu einem einheitlichen, harmonischen Prozess gebündelt.

§1 GRUNDLAGE UNSERER TÄTIGKEIT

Die Basis der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist neben den fachlichen Aspekten eine enge Vertrauensgrundlage. Uns im Laufe der Zusammenarbeit anvertraute Daten, Informationen und Unterlagen unterliegen strengster Vertraulichkeit, welche genauer in unserer Datenschutzerklärung definiert ist. Dies gilt auch über das Beauftragungsmandat hinaus. Die Unic Medical Search GmbH versteht sich als Repräsentant seiner beauftragenden Mandanten. Im Umgang mit Kandidaten nehmen wir Rücksicht auf deren Bedürfnisse nach Professionalität und Vertrauen. Die Unic Medical Search GmbH wird nur Mandate übernehmen, die im Sinne unserer Mandanten zu einem optimalen Ergebnis führen.

§2 RELEVANTE MEILENSTEINE UND LEISTUNGSMERKMALE

Nach der Auftragserklärung in Form eines telefonischen Briefings oder, wenn gewünscht, auch eines persönlichen Briefings vor Ort beim Mandanten, beginnt der Suchprozess, wobei unser Ziel ein schnellstmögliches und passgenaues Besetzungsverfahren ist.

Zusätzlich zum allgemeinen Prozess der schnellstmöglichen Kandidatensuche aus unserem Netzwerk bzw. unserer Datenbank bieten wir optional die Erstellung und Schaltung von Anzeigen unter dem Template von Unic Medical Search GmbH oder auch die Direktansprache über verschiedene Kanäle durch unsere Berater an.

Der Auswahlprozess im Anschluss beinhaltet die Führung von telefonischen Vorinterviews, sowie die Führung von persönlichen Interviewgesprächen.

Als Ergebnis erfolgt die Präsentation der bestqualifizierten Kandidaten beim Mandanten. Die Unic Medical Search GmbH bietet den Mandanten dabei folgende Leistungsmodelle an:

1.) DRITTEL-REGELUNG

Wir führen für unsere Mandanten die Suche nach Kandidaten für die zuvor festgelegte Vakanz durch. Dies impliziert die Führung von persönlichen Interviews und die ausführliche Berichterstattung bezüglich angesprochener Kandidaten sowie ein zeitlich vereinbartes schriftliches Reporting. Hinzu kommt die Begleitung der persönlichen Vorstellungsgespräche beim Kunden vor Ort. Die erste Rate erfolgt bei der Auftragsvergabe, die zweite Rate bei der schriftlichen Präsentation eines oder mehrerer qualifizierter Kandidaten. Unser verbleibendes Honorar erhalten wir nach der erfolgreichen Platzierung des Kandidaten.

2.) TAGESSATZ-MODELL

Wir führen im Rahmen speziellerer Anfragen Beratungs- und Personaldienstleistungen nach Ihren Wünschen durch und berechnen dabei unseren Tagessatz. Das Tagessatzmodell eignet sich insbesondere für Fälle, in denen wir Ihre Recruitmentprozesse ganz oder teilweise begleiten sowie Ihnen beratend in Personalfragen vor Ort zur Verfügung stehen.

§3 HONORAR- UND PREISSTRUKTUR

3.1 PERSONALBESETZUNG & DIREKTANSPRACHE

Wir arbeiten stets auf Basis vereinbarter Honorare. Das Beratungshonorar beträgt 25% der für das erste Jahr vorgesehenen Bruttojahresbezüge (Fixgehalt zzgl. Boni, Zulagen und Benefits = Bruttojahreszielgehalt (BJZG)) des durch uns vermittelten Kandidaten. Einen Firmenwagen berechnen wir pauschal mit 8.000,00 €.

1.) 25% des BJZG in Drittel-Regelung, in folgender Ratenstruktur:

Rate in Höhe von einem Drittel bei Auftragsstart
Rate in Höhe von einem Drittel bei der Präsentation eines oder mehrerer qualifizierter Kandidaten
und finale Rate in Höhe von einem Drittel bei Unterschrift des Kandidaten.

2.) Der Tagessatz beträgt nach Vereinbarung 1.750,- € netto.

Werden im Rahmen eines Mandats weitere Personen unter Vertrag genommen, beträgt unser Honorar mindestens 22,5% der für das erste Jahr vorgesehenen Bruttojahreszielbezüge.

3.) Kandidatenempfehlung / proaktive Kontaktaufnahme

Kommt es bezüglich eines durch Unic Medical Search initiativ präsentierten oder seitens des Unternehmens angefragten Kandidaten zu einem Beschäftigungsverhältnis, beträgt unser Honorar 22,5 % der für das erste Jahr vorgesehenen Bruttojahreszielbezüge.

4.) Vereinbarung von einer Pauschalvergütungen für eine komplette Suche auf Anfrage.

3.2 ANZEIGENSCHALTUNG

Für das Verfassen und Schalten AGG-konformer Anzeigen in den führenden Onlinestellenbörsen (z.B. StepStone, Indeed, u.ä.) inklusive aller administrativen Schritte berechnen wir 1.500,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Die tatsächlich anfallenden Kosten für eine Anzeige unter Ihrem Firmennamen werden gesondert berechnet.

3.3 ONBOARDING

Für die Einstellung neuer Spezialisten oder Talente gehen viele Unternehmen durch strukturierte Bewerberprozesse, die oftmals viele Monate andauern und die Kapazitäten vieler Mitarbeiter binden.
Doch dies ist eigentlich nur die Vorbereitung dafür, neue Mitarbeiter tatsächlich für das Unternehmen zu gewinnen. Damit sie ihre Potentiale im Arbeitsumfeld optimal entfalten können, müssen sie schnellstmöglich fachlich und vor allem kulturell integriert werden. Dies erleichtert den neuen Kollegen, sich im neuen Umfeld zurecht zu finden und die (ungeschriebenen) Spielregeln im Unternehmen verstehen. Auf diese Weise werden Missverständnisse vermieden, der Aufbau von Netzwerken erleichtert aber auch die Möglichkeit geschaffen, zügig einen produktiven Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten. Die Phase eines Arbeitgeberwechsels ist oftmals von Unsicherheit geprägt, denn die Konsequenzen dieser Veränderung sind oftmals nicht absehbar. Bestätigt man die Bewerber nach Vertragsunterzeichnung in ihrer Entscheidung, wird die Unsicherheit reduziert und die Gefahr von frühzeitigen Kündigungen wird reduziert. Dabei unterstützen wir Sie gezielt.

Grobe Skizzierung (Meilensteine) der Onboardingmaßnahmen

Gespräche mit dem Bewerber (neuer Stelleninhaber) nach 6, 12 und nach 18 Wochen. Gespräche mit dem Mandanten (Arbeitgeber) nach 6, 12 und nach 18 Wochen. Ein Abschlussgespräch findet nach 24 Wochen statt, hierbei findet das Gespräch zwischen dem neuen Stelleninhaber, dem Arbeitgebervertreter und einem kompetenten Mitarbeiter der Unic Medical Search GmbH statt. Die Firma Unic Medical Search GmbH versteht sich während des gesamten Prozesses als neutraler „Sparringspartner“ für den neuen Stelleninhaber und den Arbeitgeber. Eine genaue Beschreibung der einzelnen Bausteine erhalten Sie auf Anfrage.
Für diese Maßnahmen berechnen wir 2.500,00 pauschal. Wir begleiten Sie und die Kandidatin/den Kandidaten für ein halbes Jahr.

3.4 REISEKOSTEN

Reisekosten eines Kandidaten zu Gesprächen bei unseren Mandanten sind direkt zwischen diesen Beiden zu verrechnen. Es gilt grundsätzlich die Reisekostengrundlage des jeweiligen Mandanten. Sofern nicht anders schriftlich vorab vereinbart, wird eine Verrechnung der Reisekosten unserer Kandidaten vorausgesetzt.
Reisekosten eines Beraters zu Gesprächen und Terminen bei Mandanten oder zu Interviews mit Kandidaten, die im Rahmen einer konkreten Beauftragung anfallen und im Vorfeld abgesprochen sind, werden dem Mandanten ohne Aufschlag in Rechnung gestellt.

Diese berechnen sich wie folgt: Mit dem PKW berechnen wir 0,38 € je zurückgelegtem Entfernungskilometer; Bahnfahrten (1. Klasse) und Flugreisen (Economy) sowie Taxikosten und, falls notwendig, Übernachtungskosten wie beispielsweise Hotelkosten, werden 1:1 übernommen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen transparent unsere Rechnungen zu den jeweiligen Auslagen zur Verfügung. Dies gilt auch für Reisen, die aufgrund persönlicher Interviews, vom Kandidaten/Kandidatin zur Firma Unic Medical Search GmbH entstehen.

§4 GARANTIE

Sollte ein platzierter Kandidat innerhalb von zwei Monaten wegen fehlender fachlicher Eignung aus dem Unternehmen ausscheiden und unser Mandant dieses anhand sachlich- objektiver Kriterien nachweisen oder sollte der Kandidat selbst das Arbeitsverhältnis beenden, wird die Unic Medical Search GmbH ohne Honorar bis zu maximal vier Monaten tätig um die Stelle nachzubesetzen, sofern der Mandant hiermit einverstanden ist. Ausgenommen sind betriebsbedingte Kündigungen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrags- und des Deliktrechts mit der Maßgabe, dass im Rahmen des Dienstvertragsrechts die Haftung für einfache Fahrlässigkeit einschließlich der Erfüllungsgehilfen dann ausgeschlossen ist, wenn Kardinalpflichten nicht tangiert sind. Kardinalpflichten sind solche sich aus der Natur des Vertrages ergebende Pflichten, bei deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, mit der Folge, dass der Mandant deshalb auf deren Erfüllung durch die Unic Medical Search GmbH vertraut und vertrauen darf.

§5 MANDANTENSCHUTZ

Wir sichern unseren Mandanten zu, sowohl platzierte Kandidaten wie auch sonstige Mitarbeiter binnen einer Zwölfmonatsfrist nach Zuteilung des letzten Mandats nicht aktiv anzusprechen. Dies gilt nicht bei Vermittlung von seitens der Unic Medical Search GmbH proaktiv angebotenem Personal.

§6 PFLICHTEN DES MANDANTEN

INFORMATIONSPFLICHTEN

Unser Mandant stellt uns zu Beginn des Auftrags alle für uns notwendigen Informationen zur erfolgreichen Abwicklung des Suchmandates zur Verfügung. Ein entsprechendes Formular über die notwendigen Informationen erhält unser Mandant von seinem Ansprechpartner in unserem Hause nach der Beauftragung sowie, bei Bedarf, auf Anfrage.

Unser Mandant gibt regelmäßig und spätestens nach zwei Wochen dem Ansprechpartner in unserem Hause ein ausführliches und transparentes Feedback zu übersendeten Kandidatenprofilen und möglichen Änderungen im Suchprozess. Zudem ist die unaufgeforderte und unverzügliche Mitteilung geänderter Informationen eine Selbstverständlichkeit. Eine signifikante Änderung an dem uns mitgeteilten Suchprofil hat die Abrechnung zum Stichtag und einen neuen Suchauftrag zur Folge.

DATENSCHUTZ UND INTEGRITÄT

Unsere Kandidaten erwarten von uns als seriöses Beratungsunternehmen zu jedem Zeitpunkt die Einhaltung der DSGVO und des BDSG sowie die Auskunftsmöglichkeit, in welchem Rahmen ihre Daten weitergegeben werden. Um dies sicherzustellen, bedarf die Verarbeitung der von uns zur Verfügung gestellten Bewerberdaten in jeglicher Form, insbesondere hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit der vorgestellten Person, der Einstellung sowie der Weitergabe und Speicherung der Daten, der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Unic Medical Search GmbH. Diese erhalten Sie im einfachsten Fall durch eine kurze Nachricht (E-Mail) an den jeweiligen Ansprechpartner in unserem Hause. Des Weiteren untersagen wir ausdrücklich die Weitergabe der Daten an Dritte sowie an nicht am spezifischen Bewerbungsprozess beteiligte Personen innerhalb Ihres Unternehmens und verweisen in diesem Sinne auf den geltenden Datenschutz. Auch unsere Mandanten sind im Rahmen der Zusammenarbeit verpflichtet, alle rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Schutzes der Kandidatendaten einzuhalten. Ein Zuwiderhandeln führt zu sofortiger Beendigung der Zusammenarbeit sowie zu sofortiger Abrechnung zum Stichtag in Höhe des vereinbarten Honorars, unabhängig von einer erfolgreichen Besetzung.

LÖSCHUNG DER KANDIDATENDATEN

Wir sagen unseren Kandidaten im Rahmen der Zusammenarbeit eine Löschung ihrer Bewerberdaten bei unseren Mandanten spätestens nach drei Monaten nach Beendigung des spezifischen Bewerbungsprozesses zu. Aus diesem Grund sind unsere Mandaten verpflichtet, die Bewerberdaten, welche von uns im Rahmen der Zusammenarbeit übersendet wurden, sowie die in Eigenleistung erhobenen weiteren internen Daten spätestens nach drei Monaten nach Beendigung des spezifischen Bewerbungsprozesses vollständig zu löschen und dies dem Bewerber selbstständig mitzuteilen. Auf Wunsch übernehmen wir die Mitteilung der erfolgten Löschung aller Daten für unsere Mandanten. Ein Zuwiderhandeln führt zu sofortiger Beendigung der Zusammenarbeit sowie zu sofortiger Abrechnung zum Stichtag in Höhe des vereinbarten Honorars, unabhängig von einer erfolgreichen Besetzung.

§7 VERTRAGSDAUER

Die Laufzeit eines Projekts (Vertragslaufzeit) wird von den Vertragspartnern mit maximal zwölf Monaten ab Mandatsübertragung vereinbart.

§8 GERICHTSSTAND

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Celle.

§9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt Gesetzesrecht in Kraft. Im Falle von Lücken, die nicht über das Gesetz zu schließen sind, wird der Vertrag ergänzend danach ausgelegt, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.