Internationale Fach- und Pflegekräfte

Der Personalbedarf im Gesundheitsbereich ist durch die Ausbildung im eigenen Land nicht mehr zu decken. Die Lücke an Fachkräften ist bereits sehr groß, sie wird in den nächsten Jahren noch viel größer.

Seite auf Albanisch / Kjo faqe në shqip

Ohne Fachkräfte aus dem Ausland geht es nicht mehr!

Alle Projektionen zeigen: Selbst wenn wir Ausbildung und Arbeitssituation verbessern und gleichzeitig Gehälter erhöhen würden, können wir im nationalen Alleingang nicht annähernd den steigenden Bedarf durch eine alternde Gesellschaft decken.

Was also tun?

Wir brauchen eine systematische Eingliederung von Fachkräften aus dem Ausland. Diese Option ist alternativlos. Vor diesem Hintergrund ist die Vermittlung ausländischer Fachkräfte ein wesentlicher Beitrag, um unsere Versorgung in Medizin und Pflege auch in die Zukunft zu gewährleisten. Dafür haben wir die entsprechenden Strukturen geschaffen.

Insbesondere in der Pflege und im ärztlichen Bereich werden in einigen Ländern (z. B. Albanien) viel mehr Fachkräfte ausgebildet, als das Land benötigt. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen in ihrer Heimat nicht in dem Beruf arbeiten können, den sie erlernt haben, während in Deutschland nicht genügend Fachkräfte ausgebildet werden.

Hier setzen wir an. Wir bringen Menschen nach Deutschland, die hochmotiviert bei uns arbeiten und sich eine Existenz aufbauen wollen. Und selbstverständlich begleiten wir diese Menschen auch über ihre formale Einstellung hinaus.

So arbeitet Unic Medical Search:

  • Unterstützung der Bewerber über den Eintritt hinaus
  • Nur qualitativ hochwertige Besetzungen
  • Sehr gute Sprachkenntnisse unseres Beraterteams
  • Jahrelange Erfahrung bei der Integration ausländischer Fachkräfte
  • Beste Referenzen

Projekterläuterung zur Ablaufplanung bei der Vermittlung Internationaler medizinischer Fachkräfte

Die Firma Unic Medical Search GmbH stellt teilnehmenden Krankenhäusern und Altenheimen geeignete Kräfte, insbesondere aus dem „Nicht-EU-Bereich“ nach qualitativer Prüfung auf Wunsch zur Verfügung.

Aufgabe des zukünftigen Arbeitgebers:

In „Nicht-EU-Ländern“ muss ein „berechtigtes“ Interesse an der entsprechenden Arbeitskraft in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Dafür muss der zukünftige Arbeitnehmer eine Stellenzusage oder einen Arbeitsvertrag vorweisen. Dann startet der Anerkennungsprozess. Diesen Anerkennungsprozess begleiten die Unic Medical Search auf einem hohen qualitativem Niveau, auch über die Einstellung hinaus. Darüber hinaus muss der zukünftige Arbeitgeber nur dafür Sorge tragen, dass es eine gute und an die jeweilige Disziplin adaptierte Einarbeitung stattfindet. Dies ist absolut identisch mit der Startphase von deutschen medizinischen Fachangestellten.

Der zukünftige Arbeitgeber führt ein Vorstellungsgespräch durch (via Videokonferenz) und entscheidet alleine darüber, ob die jeweilige Person für eine Anstellung in Betracht kommt.

Aufgaben der Unic Medical Search GmbH:

Wir bieten unseren Partnern nur fachlich hoch qualifizierte Kräfte mit entsprechenden Deutschkenntnissen an. B1-Niveau ist obligat, B2-Niveau ist wünschenswert, aber nicht immer vorhanden.

Wir vereinbaren einen Termin in der jeweiligen Botschaft für den Bewerber, der in die Bundesrepublik Deutschland umsiedeln möchte. Hier wird das Arbeitsvisum beantragt. Die Zeit, bis ein entsprechender Termin in der Botschaft im Heimatland der Bewerber stattfindet, variiert.

Wir reichen die Unterlagen zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Berufsabschluss in dem entsprechenden Bundesland ein. Wenn keine Gleichwertigkeit aus Sicht der Behörden vorliegt, gibt es die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung oder die Bewerber machen einen sogenannten Anpassungslehrgang, der häufig nur in einem Praktikum besteht.

Nach dem Anpassungslehrgang findet nur ein Abschlussgespräch ohne Prüfung statt. Die Kenntnisprüfung erfolgt sehr schnell, die Anpassungslehrgänge dauern länger. Zur Überbrückung arbeiten alle examinierten Pflegekräfte bis zur deutschen Anerkennung als Pflegehilfskraft mit der entsprechenden Eingruppierung. Die Dauer dieses Vorganges in der Bundesrepublik variiert je nach Bundesland und Sachbearbeiter.

Ärzte machen bis zur Erlangung Ihrer Berufserlaubnis/Approbation eine Hospitationsphase (möglichst mit einem benannten Mentor auf Arbeitgeberseite) in dem jeweiligen Krankenhaus. Hierfür wird lediglich ein „Taschengeld“, Verpflegung und Unterbringung erwartet. Ärzte können leider nicht zwischen Anpassungslehrgang und Kenntisprüfung wählen. Hier ist die Kenntnisprüfung obligat. Allerdings erteilen viele Bundesländer auch wenn keine Gleichwertigkeit vorliegt eine vorübergehende Berufserlaubnis für max. 2 Jahre bis zum Erhalt der Approbation.

NEU: Nach Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit und den Ausländerbehörden können die Ärzte bis zur Erlangung der deutschen Approbation auch als Pflegehilfskräfte mit entsprechender Vergütung eingestellt werden. Dies hat den großen Vorteil, dass die Ärzte in den Ablauf der Stationen besser integriert werden, sich aufgrund des Arbeitsvisum länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten dürfen und zudem die deutsche Sprache noch besser lernen.


Kontaktaufnahme und weiterführende Informationen:

E-Mail: s.judick@unic.de
Direkte Telefonhotline: 0173-6517551